Ende März hat die Bundesregierung das Kommunalinvestitionsgesetz im Ministerrat auf den Weg gebracht. Ziel dieser Initiative ist die Unterstützung der Gemeinden bei wichtigen kommunalen Infrastrukturprojekten. Pro Projekt wird ein Zweckzuschuss von maximal 25 % der Investitionskosten gewährt. Für jede österreichische Gemeinde wurde ein Förderbetrag reserviert, der durch diese bei entsprechenden Projekten ausgeschöpft werden kann. In Summe stehen den 33 Gemeinden im Bezirk Bruck knapp mehr als 1,8 Mio. Euro dafür zur Verfügung. Gefördert werden können z.B. die Errichtung, die Sanierung und die Erweiterung von Kindertageseinrichtungen, der Seniorenbetreuung oder der Behindertenbetreuung, die Errichtung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen, die Sanierung und Errichtung von Gebäuden der Gemeinden, Abfall-, Abwasser und Wasserversorgungsanlagen sowie Maßnahmen zum Ausbau von Breitbanddatennetzen. „Dieses Kommunalinvestitionsgesetz ist eine sehr wichtige Initiative für Projekte in unseren Gemeinden im Bezirk. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden sicherlich schnell und sinnvoll durch die Gemeinden eingesetzt werden“, meint Bundesrat Bgm. Gerhard Schödinger. Der Bezirksobmann des NÖ Gemeindebundes Bgm. Johann Köck zeigt sich ebenfalls über diese Initiative sehr erfreut: „Gerade für kleinere Gemeinden ist diese Förderung besonders begrüßenswert, denn dadurch können auch viele kleinere Investitionen in der kommunalen Infrastruktur umgesetzt werden“.
1,8 Mio. Euro für Gemeinden im BEZIRK Bruck
Auf Initiative von Finanzminister Schelling und Wirtschaftsminisster Mitterlehner fließen ingesamt 1,8 Mio. Euro an Mitteln für Infrastrukturprojekte in die Gemeinden des Bezirks Bruck.
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