Mit der Lockerung der Maskenpflicht und der Sperrstunde bekommen wir ein Stück Normalität zurück. Dies wurde durch die sinkenden Neuinfektionen möglich. Mit dem 15. Juni beginnt jedoch auch die „Phase der Eigenverantwortung“!
Maskenpflicht
Ab sofort entfällt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Handel, in Schulen und für Gäste der Gastronomie. Maskenpflicht besteht jedoch weiterhin in folgenden Bereichen:
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- im Gesundheitsbereich inkl. Apotheken
- bei Dienstleistungen, dort wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. Friseure, Kellner)
Gastronomie
- Die Sperrstunde wurde von 23:00 auf 01:00 Uhr verlegt.
- Bei Tisch gibt es kein Vier-Personen-Limit mehr. Das Limit bei Tisch kann der Wirt selbst bestimmen! Weiterhin muss jedoch ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Tisch eingehalten werden.
- Zur Zeit gibt es noch keine Lockerungen für die Nachtgastronomie.
Niederösterreichischer Zivilschutzverband
Langenlebarner Straße 106, A-3430 Tulln / Donau
Tel.: (+43)2272/61820, Fax.: (+43)2272/61820-13
E-Mail: noezsv@~@noezsv.at Web: www.noezsv.at
Stand: 16.06.2020
Achten Sie bitte weiterhin auf den Mindestabstand von einem Meter und auf die gewohnten Hygienemaßnahmen!
Anbei die Info auch zum Download: